Vorgezogenes Abitur

An allen allgemein bildenden Gymnasien und Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz wird die Jahrgangsstufe 13 einschließlich der Abiturprüfung am 31. März abgeschlossen.

Abiturientinnen und Abiturienten haben damit die Möglichkeit, ihre Ausbildung zügig fortzusetzen, indem sie z.B. ihr Studium bereits im Sommersemester beginnen.

Was muss beim vorgezogenen Abitur beachtet werden?

Die Universitäten und Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz sind darauf eingerichtet, die Abiturientinnen und Abiturienten mit vorgezogener Abiturprüfung in möglichst vielen Studiengängen zum Sommersemester aufzunehmen. Die jeweilige Studienberatung, bzw. das Studentensekretariat der Hochschule gibt im Einzelnen Auskunft über bestehende Studienmöglichkeiten.

Damit ein reibungsloser Übergang von der Schule zu den Hochschulen gelingt, sind die folgenden Hinweise unbedingt zu beachten:

Alle Abiturientinnen und Abiturienten mit vorgezogenem Abitur müssen sich grundsätzlich zum allgemeinen Bewerbungstermin bei den Hochschulen bewerben, und zwar unter Vorlage des 12/2-Zeugnisses. Der Bewerbungstermin ist für ein Sommersemester im Regelfall der 15. Januar.

Zur schnellen Abwicklung der Zulassung bzw. Einschreibung ist das fehlende Abiturzeugnis bis zum vierten Werktag im April in beglaubigter Form der Hochschule nachzureichen.

Im Anschluss daran findet in zulassungsbeschränkten Studiengängen das Studienplatzvergabeverfahren statt. Die Zulassungsbescheide werden rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit zugestellt. Im Anschluss daran kann die Einschreibung erfolgen. In zulassungsfreien Studiengängen kann die Einschreibung nach Absprache mit den Hochschulen sofort erfolgen.

An einzelnen Fachhochschulen kann es aufgrund des frühen Semesterbeginns vorkommen, dass die Vorlesungen im Zeitpunkt der Zulassung bzw. Einschreibung schon begonnen haben. Hierauf haben sich die Fachhochschulen jedoch eingestellt. Der versäumte Stoff wird durch gezielte Maßnahmen nachgearbeitet, so dass den Studierenden kein Nachteil entsteht.

In einigen Studiengängen ist vor Aufnahme des Studiums eine Eignungsprüfung abzulegen. Dies betrifft z. B. die Studiengänge Bildende Kunst, Musik, Gesang und Sport.

Hier muss neben der Bewerbung beim Studierendensekretariat eine Anmeldung zur Eignungsprüfung direkt beim Fachbereich erfolgen.

Im Regelfall handelt es sich bei den Bewerbungs- bzw. Anmeldefristen um sogenannte Ausschlussfristen. Studieninteressierten wird daher dringend empfohlen, sich frühzeitig auf der Homepage der angestrebten Hochschule nach den aktuell geltenden Terminen zu erkundigen.

Nach oben

Studienbeginn im Sommersemester

In einer ganzen Reihe von Studienfächern ist ein Studienbeginn im Sommersemester schon seit langem möglich. Welche Studienfächer das sind, kann man bei den jeweiligen Hochschulen erfragen.

In Rheinland-Pfalz wurden wegen des vorgezogenen Abiturs darüber hinaus Anstrengungen unternommen, um in möglichst vielen zusätzlichen Studienfächern einen Studienbeginn im Sommersemester zu ermöglichen. In welchen Fächern man an welchen rheinland-pfälzischen Universitäten und Fachhochschulen im  Sommersemester das Studium beginnen kann, können Sie über die Suchmaschine unter Studienangebote\Suche gezielt ermitteln. Wählen Sie dazu in der Rubrik „Studiengangsmerkmale\Studienbeginn den entsprechenden Eintrag.

Darüber hinaus wurden über 60 Hochschulen in den an Rheinland-Pfalz angrenzenden Bundesländern mit der Bitte angeschrieben das Bewerbungsverfahren so zu regeln, dass auch dort rheinland-pfälzischen Abiturientinnen und Abiturienten ein Studienbeginn zum Sommersemester ermöglicht wird. Die Liste der Hochschulen bei denen dies möglich ist, wird ständig aktualisiert und ist im Internet unter gymnasium.bildung-rp.de abrufbar.

Nach oben

Hinweise für zulassungsbeschränkte Studienfächer:

Für Studiengänge mit bundesweitem Numerus Clausus (d.h. zulassungsbeschränkte Studiengänge, bei denen die Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung erfolgt) ist jedoch eine Zulassung für das sich dem vorgezogenen Abitur anschließende Sommersemester nicht direkt möglich.

Wenn jedoch nach Abschluss des zentralen Vergabeverfahrens der Stiftung noch Studienplätze frei sind, können diese von den Hochschulen an Antragstellende im Losverfahren vergeben werden. Für dieses Losverfahren kommen im Sommersemester auch Abiturientinnen und Abiturienten mit vorgezogenem Abitur in Frage. Anträge können in der Regel zwischen dem 15. März und 15. April direkt an die Hochschule gestellt werden. Wer nach dem vorgezogenen Abitur ein in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung einbezogenes Fach studieren möchte, sollte sich möglichst umgehend an die Hochschule seiner Wahl wenden.

Für Studienfächer mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung, die nicht in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind, gilt folgendes Verfahren: Anmeldung bis 15. Januar unter Vorlage des 12/2-Zeugnisses und Nachreichen des Abiturzeugnisses bis spätestens zum 4. Werktag im April.

Nach oben