Ausländische Studieninteressierte

Zulassungsvoraussetzungen

zulassungsvoraustezungen-150x150Die Zulassungsvoraussetzungen an deutschen Hochschulen richten sich nach Ihrem jeweiligen Bildungsabschluss und ihrem Herkunftsland. Grundsätzlich müssen alle Bedingungen die Sie zur Aufnahme eines Hochschulstudiums in Ihrem Heimatland benötigen auch in Deutschland erfüllt sein. Abhängig von Ihrem Herkunftsland müssen Sie eventuell noch zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.

 

Hochschulzugang für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

Grundsätzlich müssen Sie über einen Schulabschluss verfügen, welcher Sie in Ihrem Heimatland dazu berechtig ein Hochschulstudium zu beginnen. Um in Deutschland studieren zu können benötigen Bürgerinnen und Bürger der EU

  • kein Visum und
  • keine Aufenthaltsgenehmigung.

In Deutschland gilt die Meldepflicht, daher müssen EU-Bürger und EU-Bürgerinnen sich trotzdem nach Ihrer Ankunft unverzüglich im Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt registrieren lassen und eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen, da Sie über einen längeren Zeitraum als drei Monate in Deutschland aufhalten werden. Um in Deutschland studieren zu können, müssen EU-bürgerinnen und EU-Bürger folgende Punkte berücksichtigen:

  • Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie Ihr Studium selbst finanzieren können
  • Sie müssen einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung vorweisen
  • Sie müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen

Als EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gleichgestellt sind Bürgerinnen und Bürger der EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz.

 

Hochschulzugang für Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger

Falls Sie Staatsbürger eines Nicht-EU-Staates sind, dann muss der Schulabschluss Ihres Heimatlandes Sie zu einem Hochschulstudium in Ihrem Heimatland berechtigen und dem des deutschen Abiturs entsprechen. Ist dieser vergleichbar und verfügen Sie über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse, dann können Sie sich direkt an einer deutschen Hochschule bewerben. Ob ihr Schulabschluss als gleichwertig gilt, erfahren Sie bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen der Kultusministerkonferenz und in der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Sollte Ihr Schulabschluss nicht als gleichwertig anerkannt werden, dann müssen Sie eine fachgebundene, je nach Hochschule oder Universität unterschiedliche, Feststellungsprüfung bestehen um sich an einer deutschen Hochschule bewerben zu können. Sie können sich an einem, in der Regel einjährigen Kurs, zur Vorbereitung der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg anmelden.

Als nicht EU-Bürgerin oder EU-Bürger benötigen Sie vor Ihrer Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum. Dieses können Sie bei der Deutschen Botschaft oder beim Deutschen Konsulat ich Ihrem Heimatland beantragen. Wenn Sie noch keine Zulassung an einer deutschen Hochschule oder einem Studienkolleg erhalten haben, dann wird Ihnen ein drei Monate gültiges Studienbewerbervisum ausgestellt, welches Sie nach einer Zulassung an einer deutschen Hochschule in ein Visum zu Studienzwecken umwandeln können. Dieses Visum gewährt Ihnen ein Jahr lang in Deutschland zu studieren. Sie müssen das Visum jedes Jahr verlängern. Das Visum wird nur ausgestellt wenn Sie eine Zulassung einer deutschen Hochschule oder eines Studienkollegs haben. Um zugelassen zu werden, müssen:

  • Sie glaubhaft machen, dass Sie Ihr Studium selbst finanzieren können
  • Sie einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung vorweisen
  • Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen

 

Wichtig:

Falls Sie Ihren Studiengang wechseln möchten, müsse Sie VORHER die Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt informieren, da Ihre Aufenthaltserlaubnis mit Ihrem Studiengang verbunden ist. Sollten Sie die Ausländerbehörde nicht vorher informiert haben, dann verlieren Sie automatisch Ihre Aufenthaltserlaubnis und müssen Deutschland für eine bestimmte Zeitspanne verlassen!

Ein Touristenvisum kann nicht zu einem Visum für Studienzwecke umgewandelt werden! Auf der Internetseite des Auswertigen Amtes finden Sie die aktuellen Visabestimmungen.

 

Nachweis von ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen

Anerkannte Sprachnachweise finden Sie hier:

DSH – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber

TestDaF – Test Deutsch als Fremdsprache

Goethe-Zertifikat C2: GDS – Sprachdiplom des Goethe-Instituts

DSD – Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II

Quelle: https://www.hochschulkompass.de/studium/voraussetzungen-fuer-studium/staatsbuergerschaft.html (25.01.2015)