Entscheidungsvorbereitung

entscheidungen-300x158Bevor Sie sich für ein Studium entscheiden, ist es sinnvoll, dass Sie sich über Ihre persönlichen Ziele Gedanken machen. Was wollen Sie beruflich erreichen? Und: wie kann ein Studium helfen, dieses Ziel umzusetzen? Dazu gehört, dass Sie sich intensiv über Ihre Neigungen und Fähigkeiten Gedanken machen. Außerdem sollten Sie auch für sich Entscheidungskriterien entwickeln und ggf. auch Entscheidungsalternativen in Erwägung ziehen – insbesondere im Hinblick auf die Berufsaussichten hinsichtlich eines Studiums oder einer abgeschlossenen Ausbildung.

Wohin kann man sich bei Fragen wenden?

  • Zur Berufswahl, zu Berufsmöglichkeiten und Beschäftigungschancen nach einem Studienabschluss:
    An die Agentur für Arbeit – Berufsberatung für Abiturient/innen und Studierende.
  • Zur Studienberatung, zu den Studienmöglichkeiten und zur Studienfachwahl:
    An die Studierendensekretariate und die Studierendenberatungsstellen der Hochschulen.
  • Zum Studiengang selbst, der Studien- und Prüfungsordnung:
    An die Studierendenberatungsstellen der Hochschulen.
    An die Fachbereichsdekanate.
    An die Prüfungsämter der Hochschulen bzw. die staatlichen Prüfungsämter.
  • Zur Hochschulzugangsberechtigung:
    An die Studierendensekretariate der Hochschulen.
  • Zur Immatrikulation und zur Zulassung in zulassungsbeschränkte Fächer, die nicht in die Stiftung für Hochschulzulassung mit einbezogen sind:
    An die Studierendensekretariate der Hochschulen.
  • Zur Zulassung in bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern: Stiftung für Hochschulzulassung, Sonnenstraße 171, 44137 Dortmund, Tel. (0180) 3987111-001. Einbezogene Studiengänge können im Info der Stiftung für Hochschulzulassung nachgelesen werden. Aktuelle Informationen sowie die Möglichkeit zur Online-Bewerbung bietet die Stiftung für Hochschulzulassung im Internet unter der Adresse www.hochschulstart.de an. Im Zweifel wenden Sie sich an die Bewerberberatung der Stiftung für Hochschulzulassung oder auch an die Studierendensekretariate der Hochschulen.
  • In allen Fragen der Ausländerzulassung:
    An die Studierendensekretariate.
    An den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Kennedyallee 50, 53175 Bonn-Bad Godesberg.
  • Zur Ausbildungsförderung (BAföG):
    An die Ämter für Ausbildungsförderung.
  • Zu den Wohnmöglichkeiten:
    An die Zimmervermittlung der Studierendenwerke.
    An die Verwaltungen der Studierendenwohnheime, meist die Studierendenwerke.
  • Zum vorgezogenen Abitur sind Informationen im Internet unter gymnasium.bildung-rp.de erhältlich.
  • Zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse:
    An die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
    www.add.rlp.de