Darlehen, privatrechtlicher Studienkredit, Beihilfen

Darlehenskasse für deutsche Studierende in Rheinland-Pfalz

Die Geschäftsführung der Darlehenskasse liegt bei den Studierendenwerken Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Trier und Vorderpfalz. Darlehensanträge sind dort erhältlich. Das Darlehen ist ein Examensabschlussdarlehen und kann ein Jahr vor Examensbeginn beantragt und bewilligt werden. Wird eine Prüfung in mehreren Abschnitten abgelegt, so kann das Darlehen erst ein Jahr vor Beginn des letzten Abschnittes der Prüfung gewährt werden. Die Höchstsumme des Darlehens beträgt 1.800 Euro. Nähere Informationen bei den Darlehenskassen der Studierendenwerke.

Sonstige Darlehenskassen

Bei den Studierendenwerken sind zusätzliche Darlehenskassen eingerichtet, die eine Ergänzung der Landesdarlehenskasse darstellen. Diese Darlehensgewährung ist nicht auf Examensabschlussdarlehen beschränkt. Die Vergabe erfolgt nach einheitlichen, von den Verwaltungsräten der Studierendenwerke beschlossenen Richtlinien. Nähere Informationen bei den Darlehenskassen der Studierendenwerke.

Stiftung Notgemeinschaft Studiendank e.V. beim Studierendenwerk Mainz

Die Stiftung vergibt kurzfristige, zinslose Darlehen von bis zu 5.100 Euro zur Fortführung des Studiums an Studierende, denen unverschuldet keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. Das Darlehen muss innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden. Die maximale Laufzeit beträgt zwei Jahre. Es wird eine Bürgschaftserklärung benötigt. Die Vergabe erfolgt durch einen Ausschuss. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Nähere Informationen bei: Darlehenskasse des Studierendenwerks Mainz (06131) 3924927.

Erziehungsbeihilfe

In allen Fragen von Erziehungsbeihilfe (Bundesversorgungsgesetz) und Ausbildungshilfe (Bundessozialhilfegesetz) berät die Hochschulverwaltung. Anträge für diese Beihilfen sind im Landesamt für Jugend und Soziales, Rheinallee 97-101, 55118 Mainz, erhältlich.

Soziale Unterstützungen/Freitische und Sozialdarlehen

Die Studierendenwerke vergeben soziale Unterstützungen und Freitische sowie Sozialdarlehen an bedürftige Studierende.

Privatrechtlicher Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Antragsberechtigte erhalten – ohne Rücksicht auf die eigene finanzielle Situation oder diejenige der Eltern – ein verzinsliches Darlehen zwischen monatlich 100 und 650 Euro. Antragsberechtigt sind alle deutschen oder EU-Staatsbürger/innen, die an einer deutschen Hochschule ein Erstsstudium in Vollzeitstudium absolvieren. Weiteres s.: www.kfw.de. Studierendenwerke sowie viele Banken erteilen hierzu Auskünfte.