Gasthörerinnen und Gasthörer

Soweit in einem Studiengang noch Studienplätze vorhanden sind, können Personen auf Antrag als Gasthörer/in zugelassen werden, die sich auf einzelnen Wissensgebieten weiterbilden wollen, auch wenn sie den Voraussetzungen für die Zulassung als ordentliche Studierende nicht genügen. Der Antrag auf Erteilung der Gasthörer-Erlaubnis ist innerhalb der festgesetzten Frist bei der Hochschule zu stellen. Sofern eine Zulassung möglich ist, erfolgt diese jeweils für ein Semester. Aufgrund der Zulassung erhält sie/er einen Gasthörerschein, der zum Besuch der darin angegebenen Vorlesungen berechtigt. Die Teilnahme an Übungen, Seminaren und Praktika ist nur mit Zustimmung des verantwortlichen Veranstaltungsleiters gestattet. Für die Gasthörer/innen werden Gebühren erhoben.