Der Bildungskredit

Grundsatz

Der Bildungskredit kann neben dem BAföG beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Er dient bei nicht nach dem BAföG geförderten Studierenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei geförderten Studierenden der Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem, Aufwand. Es besteht auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme für ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum. Die Bewilligung setzt eine fortgeschrittene Phase des Studiums voraus. Der Bildungskredit wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Art und Höhe der Förderung

Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielen keine Rolle. Der Bildungskredit wird monatlich im Voraus in Raten von wahlweise 100, 200 oder 300 Euro durch die KfW-Förderbank ausbezahlt. Er kann bis zu 24 Monate gewährt werden. Eine Beschränkung ist bis auf mindestens 3 Monatsraten möglich. Wird glaubhaft gemacht, dass ein bestimmter Betrag unmittelbar für die Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwandes benötigt wird, kann neben dem monatlichen Kreditbetrag, einmalig bis zur Höhe von 3.600 Euro, ein Teil als Abschlag im Voraus ausbezahlt werden. Die maximale Förderung beträgt 7.200 Euro.

Darlehensbedingungen und Rückzahlung des Bildungskredites

Das Darlehen ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen, wobei die Zinsen bis zum Beginn der Rückzahlung gestundet werden. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich an dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Die Rückzahlungspflicht beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung. Es sind monatliche Raten von 120 Euro zurückzuzahlen. Der Bildungskredit kann auch vorab ganz oder teilweise getilgt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung, den Studierendenwerken, beim Bundesverwaltungsamt (www.bva.bund.de) oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de).