Besondere Studiengänge

spl-300x169Unter dem Punkt „Studienangebote“ haben Sie in der Suche auch die Möglichkeit, nach besonderen Studiengängen zu suchen. Dazu haken Sie in der Suchmaschine im Feld „Studienformen“ einfach Ihre Wunschform an und Sie bekommen –  kombiniert mit den anderen von Ihnen gewählten Kriterien – alle Treffer an rheinland-pfälzischen Hochschulen angezeigt.

Nachfolgend finden Sie einige generelle Informationen zu Studienformaten, die vom „Normal“studienformat (Vollzeit, Präsenz) abweichen.

 

Duale Studiengänge

Ausbildungsintegrierte und praxisintegrierte Studiengänge (Duales Studium)

Ausbildungsintegrierte und praxisorientierte Studiengänge, sogenannte Duale Studiengänge, bieten jungen Menschen die Möglichkeit, sich zweifach zu qualifizieren. Studium und Berufsausbildung bzw. ein qualifiziertes Praktikum werden gleichzeitig absolviert. Duale Studiengänge werden in der Regel von Fachhochschulen angeboten. So kann beispielsweise der Abschluss Industriekauffrau/mann mit dem Erwerb eines Hochschulgrads (Bachelor) verknüpft werden. Entsprechende Angebote sind auch im Ingenieur-, Sozial- und Technik- sowie Informatikbereich vorhanden.

Da ein dualer Studiengang ein hoch qualifiziertes Studium mit einer praktischen Berufsausbildung verbindet, reduziert sich die Gesamtausbildungszeit. Darüber hinaus wird die Studienfinanzierung erleichert, da die Berufsausbildung oft auch vergütet wird. Duale Studiengänge ermöglichen ein frühes Kennenlernen betrieblicher Organisationen und vermitteln betriebspraktische Erfahrungen. Diese doppelte Qualifizierung verspricht beste Berufsaussichten. Insbesondere bestehen hohe Übernahmechancen im ausbildenden Unternehmen nach Abschluss des Studiums. Der Einstieg ins Berufsleben wird somit deutlich erleichert.

Unter der Dachmarke Duale Hochschule Rheinland-Pfalz (DHR) sind alle ausbildungsintegrierten und praxisintegrierten Studiengänge der staatlichen Hochschulen zusammengefasst.
Die Geschäftsstelle der Dualen Hochschule Rheinland-Pfalz ist in Mainz angesiedelt und dient als Serviceeinrichtung für alle Interessierten und koordiniert die Vernetzung der Aktivitäten und beteiligten Akteure. So ist sie u.a. Ansprechpartnerin für Studienbewerberinnen und Studienbewerber oder für Unternehmen, die eine Kooperation im Rahmen eines dualen Studiengangs anstreben.

Duale Hochschule Rheinland-Pfalz (DHR)
Präsident Prof. Dr. Jens Hermsdorf
Erenburgerstr. 19
67549 Worms
T: 06241/509-248
E-Mail: hermsdorf@dualehochschule-rlp.de
Internet: www.dualehochschule.rlp.de

 

Berufsintegrierende Studiengänge (BIS)

Diese richten sich an berufstätige Personen. Die Vorlesungszeiten des Studiums finden in der Regel an den Wochenenden statt und gegebenenfalls an einem weiteren Tag pro Woche. Zugangsvoraussetzung ist in vielen Fällen ein Kooperationsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der entsprechenden Hochschule.

Als weitere Alternative sind hier auch Studiengänge zu nennen, in denen die Studierenden die üblichen Vorlesungszeiten an der Hochschule wahrnehmen, aber während der vorlesungsfreien Zeiten im Unternehmen tätig sind.

 

Fernstudium

Im Rahmen eines Fernstudiums werden die Lehrinhalte durch Studienmaterialien (Studienbriefe oder Multimediamaterialien/Internet) vermittelt, die die Studierenden ortsunabhängig und selbstständig bearbeiten können. Neben der kontinuierlichen Betreuung des Fernstudiums finden darüber hinaus in der Regel auch Präsenzphasen statt.

 

Weiterbildende Studienangebote

Die Hochschulen entwickeln für Personen mit Berufserfahrung und für Berufstätige Angebote wissenschaftlicher  Weiterbildung. Dabei ist zwischen Angeboten, die mit einem Zertifikat oder einem Hochschulgrad (i. d R. Master) abschließen, zu unterscheiden.

Weiterbildende Masterstudiengänge setzen qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung zu erhöhen, ermöglicht Rheinland-Pfalz den Zugang für weiterbildende Masterstudiengänge auch ohne ersten Hochschulabschluss. § 35 Abs. 1 des Hochschulgesetzes eröffnet nach Vorliegen der Hochschulzugangsberechtigung den Zugang, wenn eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit absolviert und eine Eignungsprüfung der Hochschule bestanden wurde, durch die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums festgestellt wird.