Allgemeine Zugangsvoraussetzungen

zulassungsvoraustezungen-150x150
Die Einschreibung an einer Hochschule setzt grundsätzlich voraus:

  • das Zeugnis der Hochschulreife oder ein anderes Zeugnis, das zum Studium an einer Hochschule berechtigt
  • den Nachweis einer besonderen Vorbildung oder Tätigkeit oder einer Eignungsprüfung, soweit dies in den entsprechenden Studienplänen und Prüfungsordnungen für den gewählten Studiengang vorgeschrieben ist
  • für die Verwaltungsfachhochschulen bestehen besondere Zugangsbedingungen.

Vor Aufnahme des Studiums an einer Fachhochschule soll eine einschlägige praktische Vorbildung nachgewiesen werden. Soweit diese nicht Zugangsvoraussetzung für die auf das Studium vorbereitende Schulbildung oder deren Bestandteil ist, werden Art und Dauer durch die Prüfungsordnungen festgelegt; diese können vorsehen, dass der Nachweis ganz oder teilweise während des Studiums erbracht werden kann.

Folgende Bestimmungen sind zusätzlich zu beachten:

  • die Vergabe von Studienplätzen in Fächern mit Zulassungsbeschränkungen,
  • Studienpläne und Prüfungsordnungen, nach denen für bestimmte Studiengänge der Nachweis einer besonderen Vorbildung oder Tätigkeit vorausgesetzt wird,
  • Eignungsprüfungen für bestimmte Studiengänge (Design, Innenarchitektur, Journalistik, Kunst, Musik, Sport),
  • Fremdsprachliche Voraussetzungen: Die Fremdsprachenanforderungen sind nicht an allen Hochschulen gleich. Einzelne Fächer schreiben Fremdsprachenkenntnisse nicht vor, empfehlen sie jedoch. Die Anforderungen der einzelnen Fächer sind jeweils bei den Hochschulen zu erfragen.