Stipendien

Wenn Sie sich für ein Stipendium interessieren, finden Sie hier Informationen zu:

Studienstipendien

Eine Vielzahl von Institutionen vergibt Stipendien für Studierende. Nachfolgend ist nur eine kleine Auswahl vorgestellt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat für Rheinland-Pfalz ein Stiftungsverzeichnis erstellt. Dies ist unter www.add.rlp.de online verfügbar. Ein bundesweiter Stiftungsindex findet sich zum Beispiel unter www.stiftungsindex.de.

 

Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz

Um Studierende und den wissenschaftlichen Nachwuchs noch gezielter fördern zu können, hat das Land Rheinland-Pfalz im Herbst 2005 die Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses (Stipendienstiftung) errichtet. In dieser Stiftung sind die Stipendiensysteme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur im Hochschulbereich gebündelt. Hierzu zählt, neben der Graduiertenförderung, zum Beispiel auch die Förderung von alleinstehenden Studierenden mit Kind.

Die Stiftung fördert begabte inländische und ausländische Studierende, Promovendinnen und Promovenden sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an rheinland-pfälzischen Hochschulen oder im Rahmen internationaler Austauschprogramme, an denen rheinland-pfälzische Hochschulen beteiligt sind.

Studierende an den Hochschulen des Landes bzw. Studienbewerber, die beabsichtigen, ein Studium an einer Hochschule des Landes aufzunehmen, können sich direkt bei ihrer Hochschule über die Fördermöglichkeiten informieren.

 

Wiedereinstiegsstipendien für Wissenschaftlerinnen in der Forschung

Die Stipendien ermöglichen Wissenschaftlerinnen, die ihre Arbeit wegen Erziehungs- und Betreuungsaufgaben vorübergehend unterbrochen haben, den Wiedereinstieg durch die Fortsetzung und Beendigung eines bereits begonnenen Forschungsprojektes an einer rheinland-pfälzischen Hochschule, mit dem Ziel der Weiterqualifizierung für eine Professur (auch FH) bzw. dem Abschluss der Promotion. Voraussetzungen: Promotion oder Hochschulabschluss mit überdurchschnittlichem Ergebnis und Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit wegen Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben für maximal 5 Jahre bzw. wegen mindestens 5-jähriger qualifizierter Berufstätigkeit (davon mindestens 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs) vor Aufnahme des Stipendiums.

Das Stipendium beträgt 1000 Euro, wenn die Promotion angestrebt wird bzw. 1.300 Euro bei Qualifizierung für eine Professur. Zusätzlich werden unabhängig vom Familieneinkommen Kinderbetreuungszuschläge in Höhe von 150 Euro für ein Kind, 200 Euro für zwei Kinder,  250 Euro für drei und 300 Euro ab vier Kindern und mehr gezahlt.

  • Das Stipendium wird für ein Jahr gewährt. Dabei wird erwartet, dass die Stipendiatin vergleichbar einer hauptberuflichen Tätigkeit an ihrem Projekt arbeitet. Alternativ kann ein Teilzeitstipendium mit doppelter Laufzeit beantragt werden.
  • In begründeten Fällen ist eine einmalige Verlängerung des Stipendiums um ein halbes Jahr möglich. In persönlichen Härtefällen kann darüber hinaus noch eine Abschlussförderung für bis zu sechs Monate gewährt werden.
  • In jeweils halbjährigen Abständen ist gemeinsam mit den betreuenden Personen über den Arbeitsfortschritt zu berichten.

Anträge nehmen die Universitäten des Landes entgegen. Hilfestellung geben die Frauenbüros der Universitäten. Sie informieren auch über aktuelle Änderungen von Förderprogrammen und Kriterien.